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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22 NZB   

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https://dejure.org/2022,17602
LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22 NZB (https://dejure.org/2022,17602)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2022 - L 18 AL 38/22 NZB (https://dejure.org/2022,17602)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - L 18 AL 38/22 NZB (https://dejure.org/2022,17602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44b SGB 2, § 63 SGB 10, § 96 SGB 10, § 144 SGG
    Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers - Mahnung - Kostenfestsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel -Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters - Präsidiumsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 44b SGG 2, § 63 SGB 10, § 96 SGB 10, § 144 SGG
    Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers - Mahnung - Kostenfestsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel -Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters - Präsidiumsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 44b SGB II ; § 63 SGB X ; § 96 SGB X ; § 144 SGG
    Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers - Mahnung - Kostenfestsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel -Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters - Präsidiumsbeschluss

  • rechtsportal.de

    § 44b SGB II ; § 63 SGB X ; § 96 SGB X ; § 144 SGG
    Arbeitsförderung - Forderungseinzug im Auftrag des Grundsicherungsträgers - Mahnung - Kostenfestsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel -Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters - Präsidiumsbeschluss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 4/20

    Vollstreckung - Auftrag zwischen Leistungsträgern - Beschluss zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Soweit er sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg vom 5. November 2020 (- L 14 AL 4/20 -, juris) und das hierzu anhängige Revisionsverfahren B 7/14 AS 25/21 R beruft, übersieht er, dass die dortige Fallgestaltung mit der hier vorliegenden nicht identisch ist, weshalb von einer Entscheidung des genannten Revisionsverfahrens keine Klärung der hiesigen Zuständigkeitsfrage zu erwarten sein dürfte.

    Denn anders als im Verfahren L 14 AL 4/20 (bzw. im anhängigen Revisionsverfahren B 7/14 AS 25/21 R) geht es im vorliegenden Fall nicht um den Widerspruch gegen eine Zahlungserinnerung des Inkasso-Services der BA, sondern um den Widerspruch gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid nach einer Abhilfeentscheidung im Widerspruchsverfahren.

    Soweit der Kläger sich auf eine Abweichung des SG-Urteils vom Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 5. November 2020 (L 14 AL 4/20, juris) beruft, überzeugt dies nicht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2021 - L 18 AS 2267/18

    Kostenfestsetzung für isoliertes Vorverfahren - Überprüfungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Insoweit dürfte Einiges dafür sprechen, dass die Beklagte als für die Kostenfestsetzung zuständige Trägerin i.S.v. § 63 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) auch für den Erlass des Widerspruchsbescheides vom 15. Februar 2021 zuständig war (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 2021 - L 18 AS 2267/18 -, juris Rn. 16).

    Vielmehr dürfte die BA als zuständige Trägerin i.S.v. § 63 SGB X über die Kostenfestsetzung und über den Widerspruch entschieden haben (vgl. das vorstehend zitierte Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 2021, a.a.O., dort Rn. 18).

  • BSG, 08.12.2022 - B 7/14 AS 25/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gemeinsame Einrichtung - Aufgabenwahrnehmung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Soweit er sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg vom 5. November 2020 (- L 14 AL 4/20 -, juris) und das hierzu anhängige Revisionsverfahren B 7/14 AS 25/21 R beruft, übersieht er, dass die dortige Fallgestaltung mit der hier vorliegenden nicht identisch ist, weshalb von einer Entscheidung des genannten Revisionsverfahrens keine Klärung der hiesigen Zuständigkeitsfrage zu erwarten sein dürfte.

    Denn anders als im Verfahren L 14 AL 4/20 (bzw. im anhängigen Revisionsverfahren B 7/14 AS 25/21 R) geht es im vorliegenden Fall nicht um den Widerspruch gegen eine Zahlungserinnerung des Inkasso-Services der BA, sondern um den Widerspruch gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid nach einer Abhilfeentscheidung im Widerspruchsverfahren.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Welcher Richter (oder Spruchrichter) des sachlich, örtlich und funktionell zuständigen Gerichts der "gesetzliche Richter" im Sinne der Verfassung ist, ist durch einen Geschäftsverteilungsplan im Voraus generell-abstrakt, aber zugleich hinreichend bestimmt zu regeln, so dass Manipulationen und damit verbunden sachfremde Einflüsse auf die Rechtsprechung ausgeschlossen sind (vgl. nur BVerfGE 95, 322).
  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R

    Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Zu nennen ist in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Mai 2020 (B 14 AS 28/19 R -, juris Rn. 40), wonach im Fall eines Widerspruchs gegen die Entscheidung über einen Erlassantrag keine sachliche Zuständigkeit der mit Aufgaben des Jobcenters betrauten BA für den Erlass des Widerspruchsbescheides besteht (vgl. § 44b Absatz 4 SGB II i.V.m. § 90 Satz 2 SGB X).
  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Während die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans auf jeden Rechtsverstoß zu untersuchen ist, findet eine Kontrolle der Auslegung und Würdigung des Geschäftsverteilungsplans durch das erkennende Gericht nur unter dem Aspekt der Willkür statt (BVerfG vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris Rn. 22).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - prozessuale Fürsorgepflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Dies stellt keine Entscheidung über die Zulassung dar, sondern ist eine falsche Rechtsmittelbelehrung, die den Senat - und den Kläger - nicht bindet (st. Rspr., vgl. nur BSG, Beschluss vom 17. November 2015 - B 1 KR 130/14 B -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BSG, 05.06.2020 - B 9 SB 87/19 B

    Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Berufungsverfahren eine Klärung erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. BSG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - B 9 SB 87/19 B -, juris Rn. 7).
  • BFH, 20.04.2001 - IV R 32/00

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Anspruch auf Unterlageneinsicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 20. April 2001 - IV R 32/00 -, BFHE 194, 346, juris Rn. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2022 - L 18 AL 38/22
    Denn insoweit dürfte in jedem Einzelfall zunächst zu prüfen sein, ob überhaupt eine wirksame Aufgabenübertragung auf die BA (und wenn ja, in welchem Umfang) erfolgt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. August 2020 - L 19 AS 931/19 -, juris).
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